Rechtsanwältinnen Müller & Widner

 

Willkommen bei uns

 

Wir sind auch weiterhin für Sie da.

Termine werden derzeit nur nach vorheriger telefonischer Absprache vergeben. Gerne können auch Sie auf dem Anrufbeantworter eine Rückrufbitte hinterlassen.


Die Kanzlei wurde durch Rechtsanwältin Müller im Jahr 1990 zunächst in Eggesin gegründet. 1996 erfolgte ein Wechsel an den Standort Torgelow. 

Rechtsanwältin Widner ist seit 2017 in der Kanzlei tätig.

Seit Januar 2022 befindet sich Rechtsanwältin Müller im Ruhestand, sodass die Kanzlei nunmehr allein von Rechtsanwältin Widner fortgeführt wird.


Wir betreuen unsere Mandanten sowohl regional, als auch überregional über die Grenzen Mecklenburg-Vorpommerns hinaus. Ziel unserer Arbeit ist die kompetente, persönliche und umfassende außergerichtliche und gerichtliche Beratung und Vertretung unserer Mandanten. Transparenz ist dabei unser oberstes Gebot. Wir stellen sicher, dass die aufgeworfenen Fragestellungen zutreffend und zeitnah beantwortet werden und klären über die Risiken, insbesondere die Kostenrisiken auf.

Neben den zwei Anwältinnen sorgt unser leistungsfähiges Team für eine reibungslose und kompetente Erledigung aller anstehenden Aufgaben im Interesse unserer Mandanten.


Termine

Um effiziente Arbeitsabläufe und eine schnelle Bearbeitung Ihrer Anliegen zu gewährleisten, vereinbaren Sie bitte vorab telefonisch einen Termin während unserer nebenstehenden Bürozeiten.

Eine kurzfristige Terminvergabe in dringlichen Angelegenheiten ist zumeist möglich.


Gebühren

Ihre Kosten unserer Tätigkeit sollen schon vor Ihrem Besuch bei uns möglichst transparent sein. Daher finden Sie im Folgenden ausführliche Erläuterungen zu den Rechtsanwaltsgebühren.

Die Gebühren für die anwaltliche Tätigkeit richten sich nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz).

Für eine Erstberatung fallen Gebühren im Rahmen von 50,00 € bis 190,00 € (netto), je nach Dauer und Umfang der Beratung an.

Beratungshilfe

Für Personen mit geringem Einkommen besteht die Möglichkeit, die Rechtsberatung zum Teil mit staatlicher Hilfe, der Beratungshilfe, zu bezahlen. Hierzu benötigen Sie einen Beratungshilfeschein, den Sie bei Ihrem zuständigen Amtsgericht bekommen. Dort müssen Sie Einkommensnachweise, sowie Belege über Ihre monatlichen Ausgaben (Miete, Versicherungen, Kredite) vorlegen. Ihr Eigenanteil im außergerichtlichen Verfahren beträgt dann einmalig 15,00 € (inkl. Umsatzsteuer). Bitte holen Sie den Beratungshilfeschein vor der Beratung und bringen diesen zu Ihrem Termin mit.

Das Antragsformular für Beratungshilfe können Sie hier herunterladen:

https://justiz.de/formulare/zwi_bund/agI1.pdf

Sind Sie rechtsschutzversichert und möchten, dass die Kosten der Beratung durch die Versicherung getragen werden, dann bringen Sie wenn möglich zum Termin eine Kostenübernahmebestätigung der Versicherung, zumindest aber die Versicherungsscheinnummer mit.

Kostenlose und/oder telefonische Rechtsberatung wird nicht erteilt.

Über die Gebühren der anwaltlichen Tätigkeit im außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren geben wir für den konkreten Fall im Erstberatungstermin gerne Auskunft.